Kleine Erinnerung zu Beginn: Riester-Sparer sollten bis zum 31.12.2016 die staatlichen Zulagen bei ihrem Anbieter beantragen. Das geht zwar noch zwei Jahre rückwirkend – besser ist jedoch, einen so genannten Dauerzulagenantrag zu stellen. So beauftragt der Sparer seinen Versicherer, den Zulagenantrag jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu stellen. Wer sich jetzt noch für eine Riester-Rente entscheidet und die entsprechenden Beiträge für 2016 einzahlt, erhält auch noch die volle Förderung für das gesamte Jahr. Tipp: Gleiches gilt auch für die Steuervorteile einer Basis-Rente (siehe weiter unten).