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Datum
20.04.2020

Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen für Arztpraxen und Heilberufe

Die Coronakrise bedroht die Existenz vieler Arztpraxen und Therapeuten. Die Zahl der Patienten bei Zahnärzten, Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden sind massiv eingebrochen. Ein Überblick über die wichtigsten Soforthilfen.

Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen für Arztpraxen und Heilberufe
(GettyImages/jacoblund)

Die Bundesregierung hat bereits mehrere Hilfspakete für Gesundheitsberufe, aber auch für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer auf den Weg gebracht, die auch für Arztpraxen und Therapeuten in Frage kommen.

Direktzuschüsse

Der Bund gewährt Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer kurzfristig direkte Transferleistungen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen alle Anträge zügig bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung soll erst später erfolgen. Gedacht sind die Zuschüsse zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe, um beispielsweise laufende Betriebskosten wie Miete für die Praxisräume, Kredite und Leasingraten für medizinische Geräte und die Löhne für die Mitarbeiter weiter bezahlen zu können.

Höhe der Zuschüsse:

Kleinstunternehmen (auch Arztpraxen, Therapeuten) mit bis zu 5 Beschäftigten:
Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate

Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate

Die Direkthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Praxis dürfen erst ab März 2020 eingetreten sein. Für die Verteilung der Mittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Ergänzend haben einige Bundesländer auch eigene Hilfsprogramme für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aufgelegt.

Eine Übersicht über Förderprogramme und Hilfen:

www.foerderdatenbank.de (Im Suchfeld „Corona“ eingeben).

Ständig aktualisierter Überblick über die Hilfsprogramme aller Bundesländer:

www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/

Finanzielle Hilfen ausgewählter Bundesländer:

Bayern: www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

NRW: wirtschaft.nrw/corona

Baden-Württemberg: www.l-bank.de

Hessen: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Hilfen speziell für Gesundheitsberufe

Bereits Ende März hatte das Bundesgesundheitsministerium umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte beschlossen. Danach sollen existenzbedrohende Honorarminderungen aufgrund von Patientenrückgängen von Vertragsärzten aufgefangen werden. Niedergelassene Vertragsärzte sowie Psychotherapeuten sollen laut Gesundheitsministerium mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden.

Zahnärzte können bereits jetzt für jede Sitzung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro abrechnen, um die deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand abzufedern. Die Extravergütung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.

Neuer Schutzschirm für Zahnärzte und Therapeuten

Ergänzend dazu will das Bundesgesundheitsministerium schnellstmöglich Therapeuten, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen mit zusätzlichen Finanzhilfen unterstützen, die aufgrund einbrechender Patientenzahlen in ihrer Existenz bedroht sind. Ein Schutzschirm soll die Ausfälle abmildern. Über die neue Verordnung sollen Heilmittelerbringer, wie beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden 40 Prozent ihrer Vergütungen aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte sollen 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung bekommen.

Wichtig: Auf die Sonderzuschüsse werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter nicht angerechnet.

Günstige KfW-Kredite

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auch Arztpraxen und Therapeuten Liquiditätshilfen zu besonders günstigen Konditionen beantragen.

Wichtig: Das Geld muss im Gegensatz zu den Zuschüssen zurückgezahlt werden. Die KfW-Corona-Kredite können ab sofort bei der Hausbank beantragt werden, sofern die Praxis bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.
www.kfw.de

Steuerliche Entlastungen nutzen

Arztpraxen und Therapeuten, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können auch verschiedene Hilfsangebote der Finanzämter in Anspruch nehmen. Am besten mit dem örtlichen Finanzamt Kontakt aufnehmen – und mögliche Maßnahmen besprechen. Zum Beispiel:

  • Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer herab- oder komplett aussetzen
  • Fällige Steuerzahlungen zinsfrei stunden
  • Säumniszuschläge werden erlassen
  • Bis zum 31. Dezember 2020 wird auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet

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