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Datum
01.03.2019

Betriebsrente wird noch attraktiver

Mit einer betrieblichen Altersversorgung verbessern Arbeitnehmer ihre finanzielle Zukunft. Warum es sich jetzt noch mehr lohnt, in eine Betriebsrente einzuzahlen.

Betriebsrente wird noch attraktiver
(GettyImages/Cavan-Images)

Wer mit einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen und dafür einen neuen Vertrag abschließen möchte kann sich freuen. Seit dem 1. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass sich ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der Finanzierung beteiligt. Für alle anderen, die schon vorher eine bAV abgeschlossen haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022. Insgesamt wird die Betriebsrente damit für alle Arbeitnehmer noch attraktiver.

Die Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben

Wer Teile seines Gehalts über den Arbeitgeber in eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds umwandelt, kann bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu vier Prozent der BBG (West-Deutschland) sozialversicherungsfrei aufwenden. Im Jahr 2019 sind damit Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bis zu 6.432 Euro steuerfrei und bis zu 3.216 Euro sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer erhalten also etwas weniger Nettolohn als vor der Entgeltumwandlung, dafür tun sie mehr für ihre Altersvorsorge und sparen dabei außerdem noch Steuern und Sozialabgaben.

Der Arbeitgeber muss sich beteiligen

Generell ist es immer ein Vorteil, wenn sich auch der Arbeitgeber an der bAV beteiligt und – zum Beispiel im Zuge einer Gehaltserhöhung – selbst Anteile auf das Betriebsrentenkonto des Mitarbeiters einzahlt. Arbeitnehmer, die Teile ihres Gehalts in Beiträge für z.B. eine Direktversicherung umwandeln, können für Neuabschlüsse aber seit dem 1. Januar 2019 sogar fest mit einem Zuschuss des Arbeitgebers rechnen. Der Chef muss dann mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrages zusätzlich einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Wer vor 2019 eine Betriebsrente abgeschlossen hat, profitiert von dem Zuschuss ab dem 1. Januar 2022.

BU-Schutz mit erleichterter Gesundheitsprüfung

Die betriebliche Altersversorgung leistet nicht nur Rentenzahlungen im Alter. Sie kann darüber hinaus auch das Berufsunfähigkeitsrisiko und den Hinterbliebenenschutz mit abdecken. Da im Mitarbeiterkollektiv eine vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich ist, können eventuell auch Arbeitnehmer mit einer Vorerkrankung einen BU-Schutz in Anspruch nehmen, den sie bei einer privaten Versicherung entweder gar nicht oder nur zu deutlich höheren Kosten erhalten würden.

Besonders günstige Konditionen

Die Arbeitgeber können mit Versicherungsunternehmen günstige Gruppentarife aushandeln. Davon profitieren die versicherten Arbeitnehmer. Sie bekommen mehr Rente für die gleiche Prämie.

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