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Datum
15.07.2024

Diese Fehler sollten Sie in Ihrem Testament vermeiden

Unabhängig vom Vermögen ist es wichtig, den Nachlass früh zu regeln, denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht selten zum Streit führt. Doch wie wird ein Testament geschrieben und welche Inhalte sind notwendig, damit es gültig ist? Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Fehler häufig begangen werden und wie Sie sie vermeiden.

Paar mit Dokumenten
(GettyImages/LaylaBird)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein fehlerhaftes Testament ist automatisch unwirksam, sodass meist die gesetzliche Erbfolge gilt, was in vielen Fällen zum (Familien-)Streit führen kann.
  • Ein nicht handgeschriebenes Testament, eine fehlende Unterschrift oder eine falsche Datumsangabe sind häufige Fehler in der Nachlassregelung.
  • Auch ungenaue Formulierungen sowie verwechselte Begriffe in der Erbfolge können ein Testament ungültig machen.

Schaubild Fehler im Testament

Häufige Fehler

Nicht handgeschrieben

Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst sein – das gilt auch für mögliche Anhänge. Sobald einzelne Absätze per Computer oder Schreibmaschine erstellt oder nicht handgeschriebene Anhänge vorhanden sind, ist das Testament ungültig. Außerdem muss es als klar als letzter Wille erkennbar sein, beispielsweise indem Sie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ als Überschrift verwenden.

Fehlende Unterschrift

Ein häufiger Formfehler im Testament ist die fehlende Unterschrift. Unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen und fügen Sie zudem Datum und Ort hinzu, also wann und wo Sie das Testament verfasst haben. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Versionen existieren. Das aktuelle Testament ist gültig.

Nicht hinterlegt oder nicht auffindbar

Die Nachttischschublade ist der ideale Ort zur Aufbewahrung des Testaments? Eher nicht! Besser: Das Testament gegen eine einmalige Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Dort ist das Dokument sicher aufgehoben und im Todesfall auffindbar. Es sollte nicht achtlos irgendwo herumliegen, da es so in die falschen Hände gelangen oder verloren gehen könnte.

Kein eindeutiger Erbe

Sie sollten in Ihrem Testament klar definieren, welche Person, was aus Ihrem Vermögen erben soll. Legen Sie dabei genau fest, ob jemand Alleinerbe ist oder nicht. Nur zu sagen, dass eine Person beispielsweise ihr Haus erbt, klärt nicht, was mit dem restlichen Besitz, beispielsweise dem Inventar, passieren soll. Ein Testament beginnt bestenfalls mit der klaren Aussage, wer Erbe wird und was genau Sie an die Person vererben.

Unklare Formulierungen

Häufige Fehler im Testament sind vage Formulierungen wie „Mein gesamtes Vermögen erbt die Person, die sich bis zu meinem Tod um mich gekümmert hat“. Solche Aussagen können vor Gericht als unwirksam erklärt werden, da sie zu viel Spielraum für Interpretationen lassen. Formulieren Sie deutlich und klar Ihren letzten Willen.

Unwirksames Testament (Testierungsunfähig)

Wer nicht mehr handlungsfähig ist oder nicht mehr weiß, welche Bedeutung ein Testament hat, gilt als testierunfähig und kann keine gültige Version des Dokuments verfassen. Vor allem bei schleichenden Krankheiten wie Demenz ist es wichtig, den genauen Zeitpunkt zu erkennen, bis wann die Person testierfähig ist. Im Zweifelsfall muss dies ein Gutachter bescheinigen.

Verwechselte Begriffe

Erbe, Alleinerbe, Vorerbe, Nacherbe oder Ersatzerbe – diese Begriffe können vor allem Laien irritieren. Doch die kleinsten Nuancen entscheiden über die Klarheit des Schriftstücks. Wenn Sie die Begriffe verwechseln, ist das Testament unklar. Das wiederum bedeutet: Ein Gericht muss herausfinden, was Sie gemeint haben könnten. Informieren Sie sich im Vorfeld, was die jeweiligen Fachbegriffe bedeuten.

Veraltete Inhalte

Veränderte Lebensumstände werden schnell vergessen, zumindest die Aktualisierung der Daten in bestehenden Dokumenten. Besonders ärgerlich, wenn sich Familienname oder Vermögenswerte gewandelt haben und in der Nachlassregelung Ihr geschiedener Partner, Ihre Partnerin oder eine verstorbene Person stehen. Erstellen Sie Ihr Testament mit Weitsicht und denken Sie an Ersatzerben.

Fehlender Pflichtteil

Auch wenn Sie eine klare Vorstellung haben, wer Ihr Vermögen erben soll: Vergessen Sie nicht den Pflichtteil. Anspruch auf diesen haben nahe Angehörige, also Ehegatte oder Ehegattin, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Kinder und Enkelkinder. Dieser Pflichtteil, also der gesetzliche Anspruch auf den Teil eines Vermögens, ist unabhängig davon, ob Sie die Person enterbt oder benachteiligt haben. Wenn dieser Pflichtteil im Testament nicht beachtet wird, kann das Dokument als ungültig erklärt werden.

Fazit: Kleine Punkte können große Auswirkungen haben

Mit dem Testament regeln Sie Ihren Nachlass und legen fest, wer im Todesfall Ihr Vermögen erben soll. Sie kennen nun einige Fehler, die Sie bei Ihrem Testament vermeiden können. Ist ein Testament nicht auffindbar oder unklar formuliert, sind Erben nicht genau benannt oder fehlt Ihre Unterschrift, ist die Nachlassreglung ungültig. In diesem Fall greift meist die gesetzliche Erbfolge – auch wenn dies nicht Ihr letzter Wille ist. Um Fehlschlüsse oder im schlimmsten Fall die Ungültigkeit Ihres Testaments zu vermeiden, kontrollieren Sie das wichtige Schriftstück auf eventuelle Fehler.

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