Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als „nicht deliktfähig“. Sie können somit nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies bis zum 10. Lebensjahr. Auch die Eltern müssen dann nicht für die verursachten Schäden des Kindes aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern – die zu den wichtigsten privaten Absicherungen gehört – prüft im Schadenfall die Ansprüche eines Geschädigten und wehrt unberechtigt Ansprüche ab. Mittlerweile sind in hochwertigen Tarifen bereits deliktunfähige Kinder mitversichert; falls der Nachwuchs dem Nachbarn das Auto zerkratzt und man diesen nicht auf den Kosten sitzen lassen möchte. Die Tarife unterschieden sich jedoch in der Höhe der jeweiligen Deckungssummen.