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Datum
22.01.2019

Einmal Teilzeit und zurück

In Teilzeit wechseln mit der Garantie, später wieder aufzustocken? Die neue Brückenteilzeit macht´s möglich. So funktioniert das Modell.

Einmal Teilzeit und zurück
(shutterstock/microstock3D)

Eine bessere Work-Life-Balance und die Arbeitszeiten individuell ans Leben anpassen können. Diese Wünsche tauchen bei immer mehr Arbeitnehmern weit oben auf den Wunschlisten auf. Mit der neuen Brückenteilzeit, die es seit Januar gibt, ist der Gesetzgeber diesen Bedürfnissen einen Schritt entgegen gekommen. Das Wichtigste im Überblick:

Was genau ist die Brückenteilzeit?

Nach den bisherigen allgemeinen Teilzeitregeln konnten Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nur dauerhaft reduzieren. Wenn sie wieder in Vollzeit arbeiten wollten, mussten sie das neu mit dem Chef verhandeln und auf vorhandene Stellen hoffen. Ausnahmen gab es nur für Eltern (Elternteilzeit) oder pflegende Angehörige (Familienpflegezeit).

Nun dürfen beinahe alle Beschäftigten ihre Arbeitszeit ohne einen bestimmten Grund für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren Jahren reduzieren und sie haben zugleich die Garantie, dass es danach wieder wie zuvor weitergeht.

Können alle Mitarbeiter Brückenteilzeit beantragen?

Nein. Der Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Außerdem gilt das Gesetz erst für alle ab 2019 getroffenen Teilzeitvereinbarungen.

Ausnahmeregelungen gibt es darüber hinaus für kleine Betriebe. Nur Mitarbeiter in Unternehmen mit mindestens 45 Arbeitnehmern können nämlich befristet reduzieren. Ausschlaggebend ist dabei die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter und nicht die der Vollzeitstellen.

Firmen mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur in einem von 15 Fällen die Brückenteilzeit gewähren. In einem Betrieb mit 75 Mitarbeitern gäbe es also generell nur fünf Plätze.

Aus welchen Gründen könnte der Chef den Wunsch sonst abschlagen?

Wie bei der bisherigen Teilzeit auch aus betrieblichen Gründen. Die liegen in der Regel vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Beispiele:

  • Die Aufgaben des Mitarbeiters müssen über einen bestimmten Zeitraum unbedingt von ein und derselben Person ausgeführt werden.
  • Es ist unmöglich, eine Ersatzkraft zu finden, die die fehlenden Stunden ausgleicht.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Gründe beweisen können.

Wie stellt der Mitarbeiter den Antrag?

Er muss seinen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit und den Zeitraum der Reduzierung mindestens drei Monate vor dem Start per Mail, Brief oder Fax stellen. Anschließend muss der Arbeitgeber den Wunsch mit dem Mitarbeiter erörtern.

Ist der Mitarbeiter an seinen Antrag gebunden?

Ja. Er kann die Arbeitszeit also während einer Brückenteilzeit nicht weiter reduzieren oder aufstocken. Auch kann er grundsätzlich nicht vorzeitig wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren.

Können Mitarbeiter die befristete Teilzeit mehrmals beantragen?

Das geht. Zwischen zwei Brückenteilzeiten muss aber immer mindestens ein Jahr liegen. Hat der Chef einen Antrag wirksam abgelehnt, muss der Arbeitnehmer sogar mindestens zwei Jahre warten, bevor er einen neuen stellt.

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